Neue Infobroschüre ab sofort erhältlich - Januar 2016

Ab sofort können Sie unsere neue Infobroschüre zu unseren Dienstleistungen per Mail anfordern oder wir senden Ihnen diese an Ihre Postanschrift. Wir freuen uns über Ihren Kontakt.

Änderungen in der Pflege 2016 - Dezember 2015

Welche Änderungen gibt es in der Pflege und Betreuung ? Lesen Sie hier auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium oder sprechen Sie mit uns.

http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze.html

 

Wir geben hier eine kurze Skizzierung der Neuerungen wieder. Wir erheben nicht den Anspruch auf Rechtssicherheit.

Betreiben Sie mit uns Demenzprävention - November 2015

Alzheimer ist nicht heilbar. Zahlreiche Forschungsergebnisse belegen aber, dass es Möglichkeiten gibt, das Risko für die Entstehung zu senken und den Verlauf zu stoppen. Dazu zählen neben gesunder Lebensweise mit ausgewogener Ernährung, körperlicher und geistiger Aktivität. Dies funktioniert auch im hohen Alter. Lesen Sie dazu auch hier...

http://www.lifeline.de/demenz/alzheimer/Vorbeugung-Demenz-sport-id35279.html

 

Mehr Leistungen für Menschen mit Demenz

Seit dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz, die für keine der drei Pflegestufen in Frage kommen, die Pflegestufe 0. Das heißt, dass zusätzlich zu dem bisherigen Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise 200 Euro (erhöhter Bedarf) im Monat, auch Geld- oder Sachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. So bekommen Demenzkranke, die von Angehörigen betreut werden, künftig Pflegegeld in Höhe von 120 Euro im Monat. Übernimmt stattdessen ein Pflegedienst die Betreuung, stellt die Pflegekasse dafür 225 Euro monatlich zur Verfügung.

Erhöhtes Pflegegeld bei Demenz

Bei Demenz erhalten Pflegebedürftige in Pflegestufe I monatlich ein um 70 Euro erhöhtes Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro. Demenzkranke Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. Für Pflegebedürftige in der Pflegestufe III ist dagegen keine Aufstockung vorgesehen.

Anspruch auf Verhinderungspflege auch bei Demenz

Demenzkranke und psychisch Kranke mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben Anspruch auf die Verhinderungspflege bei Abwesenheit von pflegenden Angehörigen von höchstens 1.550 Euro für bis zu 28 Tage im Jahr haben. Genauso neu ist , dass den Kranken auch Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (§ 123 Abs. 2) zustehen. Barrierefreie Umbauten der Wohnungen von Demenzkranken werden künftig mit bis zu 2.557 Euro pro Maßnahme von den Pflegekassen gefördert.

Welche ambulante Pflege? Freie Wahl

Pflegebedürftige oder dessen Angehörige können bei ihrem ambulanten Pflegedienst künftig wählen, ob dieser ihnen die Pflege und Betreuung nach bisherigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen (Beispiel: Kleine Morgentoilette mit Waschen, Kämmen und Zähneputzen) oder eine bestimmte Zeit für die Pflege garantieren soll. Gemeinsam mit dem Pflegedienst sollen sie entscheiden, welche Leistungen nach Zeitvolumen in Anspruch genommen werden.

Pflegende Angehörige werden einfacher unterstützt

Die Bedürfnisse pflegender Angehöriger sollen von der Krankenversicherung künftig stärker berücksichtigt werden, wenn sie Vorsorge- oder Rehabilitationsbedarf haben. Leichter sollen sie künftig eine Auszeit von der Versorgung eines Pflegebedürftigen nehmen können. Künftig sollen sich auch Einrichtungen des Müttergenesungswerks stärker als bisher um Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für pflegende Angehörige kümmern.

Pflegegeld wird hälftig weitergezahlt

Das Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige zahlen Pflegekassen künftig zur Hälfte weiter, wenn der Pflegebedürftige Kurzzeitpflege nach Klinikaufenthalten oder Verhinderungspflege wegen Urlaubs oder Krankheit von pflegenden Angehörigen in Anspruch nehmen muss.

Pflegende Angehörige werden Rentenversichert

Um rentenrechtlich abgesichert zu sein, müssen pflegende Angehörige mindestens 14 Stunden pro Woche häuslich pflegen. Auf diese Mindeststunden Zahl wird auch die häusliche Pflege von mehreren Pflegebedürftigen angerechnet.

Förderung von Wohnformen z.B. betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften

Wohngruppen von Pflegebedürftigen wie Wohngemeinschaften erhalten künftig pro Bewohner 200 Euro Zuschuss, um ihren erhöhten Organisationsaufwand finanzieren und z. B. eine Organisationskraft beschäftigen zu können. Außerdem werden notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung von neuen ambulant betreuten Wohngruppen mit 2.500 Euro pro Person, höchstens ab 10.000 Euro pro Wohngruppe gefördert. Insgesamt stehen dafür 30 Millionen Euro bis Ende 2015 zur Verfügung.

Barrierefreies Wohnen wird bezuschusst

Für den altersgerechten barrierefreien Umbau von Wohnraum dürfen Pflegekassen bislang jedem Versicherten nur einmal einen Zuschuss von bis zu 2.557 Euro pro Maßnahme zahlen. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen, dürfen sie bis zu viermal den Zuschuss von 2.557 Euro gewähren. Insgesamt kann barrierefreier Umbau der Wohnungen zum Beispiel von ambulant betreuten Wohngruppen oder Wohngemeinschaften von Pflegebedürftigen also mit bis zu 10.228 Euro von Pflegekassen gefördert werden.

Respekt und mehr Rechte für Pflegebedürftige

Die Rechte der flegebedürftiger und ihrer Angehörigen gegenüber den Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)werden gestärkt. So wird es ab April 2013 verbindliche Servicegrundsätze für Pflegekassen und MDK geben, damit ihre Mitarbeiter mit den Pflegebedürftigen angemessen und respektvoll umgehen. Antragstellern auf Pflegeleistungen wird künftig das MDK-Gutachten zugesandt. Sie erhalten automatisch Auskunft, ob für isie eine Reha-Maßnahme sinnvoll ist.

Schnelle Gutachten vom MDK

Kann der MDK Pflegebedürftige oder Antragsteller auf Pflegeleistungen nicht innerhalb von vier Wochen begutachten, müssen die Pflegekassen dem Versicherten mindestens drei andere Gutachter zur Auswahl nennen. Liegen Begutachtungsentscheidungen nicht innerhalb eines Monats vor, müssen Pflegekassen Antragstellern künftig für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro als erste Versorgungsleistung bereitstellen.

Verpflichtung für mehr Ärzte in den Pflegeheimen

Zur besseren ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung von Heimbewohnern müssen Heime, Ärzte und Zahnärzte künftig Vereinbarungen schließen, die auch die Zusammenarbeit mit den Pflegekräften regeln. Pflegeheime haben darüber zu informieren, wie die Bewohner ärztlich, zahnärztlich und medikamentös versorgt werden.


Sie suchen eine private und gut organisierte Betreuung mit Pflegekräften aus Ihrer Nähe?

 Rufen Sie gerne an und informieren Sie sich.

040/471 952 22 0